Ende 2016 hat der Bundesgerichtshof die Rückabwicklung von Kapital- und Rentenlebensversicherungen zugelassen. Für Versicherungsnehmer, die zwischen 1994 und 2007 eine Versicherung nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben und mit dieser nicht zufrieden sind, ist ein Widerruf meistens wesentlich günstiger als eine Kündigung.
Weiterlesen