Traditionelle Möglichkeiten der Vermögensbildung, etwa das Banksparen oder die Investition in eine Lebensversicherung, verlieren auch zu Beginn des 2018 weiter an Attraktivität. Jüngstes Beispiel hierfür ist der Negativrekord für die Verzinsung von Lebensversicherungen.
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Wie sich der Anspruch auf Rückabwicklung einer Lebensversicherung erfolgreich durchsetzen lässt
Ende 2016 hat der Bundesgerichtshof die Rückabwicklung von Kapital- und Rentenlebensversicherungen zugelassen. Für Versicherungsnehmer, die zwischen 1994 und 2007 eine Versicherung nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben und mit dieser nicht zufrieden sind, ist ein Widerruf meistens wesentlich günstiger als eine Kündigung.
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